Wussten Sie, dass das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für alle Unternehmen die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorschreibt, wenn mehr als 9 Personen (inkl. Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer) personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten? Diese Verarbeitung könnte z.B. schon vorliegen, wenn Mitarbeiter E-Mail-Programme nutzen wie Outlook. 

Unternehmen sind verpflichtet, personenbezogen erfasste Daten vor Missbrauch und unerlaubter Weitergabe zu schützen. Für diese Aufgabe muss in betroffenen Unternehmen ein Datenschutzbeauftragter schriftlich bestellt werden, der für die Erfüllung seiner Aufgaben die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.

Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand, von der Beratung bis hin zur Durchführung.



Bezogen auf den Datenschutz, unterstützen wir Sie mit folgende Leistungen an:
Datenschutzberatung
Datenschutzprüfung
Datenschutztestat
Durchführung von Datenschutzaudits
Stellung von externen Datenschutzbeauftragten
Unterstützung interner Datenschutzbeauftragter
Leitung von Datenschutzprojekten Workshops (Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten)
Erarbeitung von Datenschutzrichtlinien (Handbuch)
Schutz Ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Notfallkonzepte
Juristische Unterstützung Schulung und Training
Erstellung von Betriebsvereinbarungen Thema Datenschutz
Internet - Mailnutzung am Arbeitsplatz, Videoüberwachung, Einsatz von Zeiterfassungssystemen etc.
Vertragserstellung in verschiedenen Bereichen Auftragsdatenverarbeitung etc.
Regelungen des grenzüberschreitenden Datenverkehrs
Beratung und Erstellung von Vereinbarungen und Vertragsgestaltung Datenschutz für Arbeitgeber und Mitarbeiter